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BGH, 19.02.1953 - 4 StR 730/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- RG, 19.04.1934 - 2 D 333/34
Zur Anwendung des Art. 5 Nr. 2 des Ges. gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher …
Auszug aus BGH, 19.02.1953 - 4 StR 730/52
Bei jeder einzelnen Tat, die der Richter zur Begründung der Voraussetzungen des § 20 a StGB heranzieht, muss er vielmehr ein gleichgeartetes inneres Verhältnis zu dem Wesen des Täters nachweisen, das gerade auch diese Tat als kennzeichnenden Ausfluss eines verbrecherischen Hanges erscheinen lässt (RGSt 68, 149, 156 f; BGH 4 StR 45/52 vom 2.5.52, 4 StR 123/52 vom 19.6.52 und 4 StR 352/52 vom 25.9.52). - BGH, 20.02.1951 - 3 StR 51/50
Auszug aus BGH, 19.02.1953 - 4 StR 730/52
Die Schwere der Rechtsfolgen macht es aber erforderlich, dass die Grundlagen einer Verurteilung nach § 20 a StGB mit besonderer Sorgfalt und Klarheit festgestellt werden (BGH 3 StR 51/50 vom 20.2.51). - BGH, 13.06.1952 - 4 StR 123/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.02.1953 - 4 StR 730/52
Bei jeder einzelnen Tat, die der Richter zur Begründung der Voraussetzungen des § 20 a StGB heranzieht, muss er vielmehr ein gleichgeartetes inneres Verhältnis zu dem Wesen des Täters nachweisen, das gerade auch diese Tat als kennzeichnenden Ausfluss eines verbrecherischen Hanges erscheinen lässt (RGSt 68, 149, 156 f; BGH 4 StR 45/52 vom 2.5.52, 4 StR 123/52 vom 19.6.52 und 4 StR 352/52 vom 25.9.52). - BGH, 02.05.1952 - 4 StR 45/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.02.1953 - 4 StR 730/52
Bei jeder einzelnen Tat, die der Richter zur Begründung der Voraussetzungen des § 20 a StGB heranzieht, muss er vielmehr ein gleichgeartetes inneres Verhältnis zu dem Wesen des Täters nachweisen, das gerade auch diese Tat als kennzeichnenden Ausfluss eines verbrecherischen Hanges erscheinen lässt (RGSt 68, 149, 156 f; BGH 4 StR 45/52 vom 2.5.52, 4 StR 123/52 vom 19.6.52 und 4 StR 352/52 vom 25.9.52). - BGH, 25.09.1952 - 4 StR 352/52
Beurteilung des kriminalbiologischen Persönlichkeitsbildes
Auszug aus BGH, 19.02.1953 - 4 StR 730/52
Bei jeder einzelnen Tat, die der Richter zur Begründung der Voraussetzungen des § 20 a StGB heranzieht, muss er vielmehr ein gleichgeartetes inneres Verhältnis zu dem Wesen des Täters nachweisen, das gerade auch diese Tat als kennzeichnenden Ausfluss eines verbrecherischen Hanges erscheinen lässt (RGSt 68, 149, 156 f; BGH 4 StR 45/52 vom 2.5.52, 4 StR 123/52 vom 19.6.52 und 4 StR 352/52 vom 25.9.52).
- BGH, 12.11.1953 - 4 StR 841/52
Rechtsmittel
Dabei kommt es wesentlich auf eine Würdigung der jeweiligen äusseren Verhältnisse und inneren Beweggründe, insbesondere, darauf an, ob die einzelne Tat nach Begehungsart und Motiv auf einem fest eingewurzelten verbrecherischen Hang beruht (BGH 3 StR 51/50 vom 20. Februar 1951; 4 StR 45/52vom 2. Mai 1952, 4 StR 730/52 vom 19. Februar 1953).